Ist die AfD verfassungswidrig? – Fraktionsübergreifender Antrag fordert Überprüfung

Bundestagsabgeordnete aus verschiedenen Parteien planen gemeinsamen Antrag. Die Initiative angestoßen hat auch Maja Wallstein (SPD) aus dem Wahlkreis Cottbus/Spree-Neiße

Pressemitteilung vom 17. Oktober 2024

Foto: Atelier Goethe

Berlin/Cottbus. Abgeordnete mehrerer Fraktionen, unter ihnen auch die Lausitzer Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein (SPD), haben einen Antrag zur Einleitung eines Verfahrens zur Prüfung der Verfassungstreue der AfD durch den Bundestag veröffentlicht. Dazu ging heute unter der Internetadresse www.afd-prüfen.de auch eine Informationswebseite online, auf der neben dem Antrag selbst ausführliche Informationen zu den Gründen und Hintergründen für diesen Antrag sowie das bevorstehende Verfahren veröffentlicht wurden.
 
Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier von SPD, CDU, Grünen und Linken verweisen in der fraktionsübergreifenden Initiative darauf hin, dass die AfD bereits durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft ist. “Wir sind Mitglieder des Deutschen Bundestages. Wir sind aus unterschiedlichen Fraktionen, Parteien, Wahlkreisen und Ausschüssen. Und wir sind nicht immer einer Meinung. Worin wir uns einig sind, ist unser klares Bekenntnis zu unserer Demokratie und unserem Grundgesetz.”, erklärt Maja Wallstein die gemeinsame Initiative.
 
Maja Wallstein, die auch Vorsitzende der AG “Strategien gegen Rechtsextremismus” der SPD-Bundestagsfraktion ist, erklärt: “Aus gutem Grund bietet unser Grundgesetz die Möglichkeit, eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Parteien prüfen zu lassen. Es sieht bewusst vor, dass Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Partei beantragen können. Das höchste Gericht, das nicht allein aktiv werden kann, trifft dann die Entscheidung, aus der sich die Auflösung einer Partei ergeben kann. Die Voraussetzungen dafür sind zurecht hoch.”
 
Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes legt fest: “Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.”. Die den Prüfantrag initiierenden Abgeordneten sind davon überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben sind. Maja Wallstein: “Welche demokratische Partei fürchtet die Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit durch ein unabhängiges Verfassungsgericht?“
 
Der Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ geht bald in das parlamentarische Verfahren. Informationen zum Ablauf sind auf der heute gestarteten Webseite zu finden.