Im Jahr 2023 und 2024 haben meine SPD-Bundestagsfraktion und ich mit zahlreichen Reformen und Initiativen maßgeblich dazu beigetragen, Deutschland sozialer, gerechter und zukunftsfähiger zu gestalten. Auch wenn dies im lauten Konzert der Krisen oftmals nicht in der öffentlichen Wahrnehmung Niederschlag fand, ist viel umgesetzt worden. Von der Reform des BAföGs über die Förderung von Bildungschancen bis hin zur Stärkung des Handwerks und der Renten: In zahlreichen Bereichen wurden konkrete Erfolge erzielt, die den Alltag der Menschen verbessern. Gleichzeitig wurden wichtige Impulse für den Umweltschutz und die Digitalisierung gesetzt.
Diese Bilanz zeigt, wie die SPD auf zentrale gesellschaftliche Herausforderungen reagiert und Lösungen vorantreibt, die den sozialen Zusammenhalt stärken und die Zukunft des Landes nachhaltig sichern.
Ein höheres, besseres und gerechteres Bafög
Damit das Bafög wieder besser zum Studierverhalten und zum Leben passt, haben wir es grundlegend reformiert. Der Grundbedarf und die Wohnkostenpauschale sind erneut gestiegen, sodass Studierende bis zu 992 Euro pro Monat erhalten können. Eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Personen, deren Eltern etwa Wohngeld oder Bürgergeld beziehen, nimmt finanziellen Druck zu Beginn des Studiums, wenn viele Ausgaben anstehen. Freibeträge für das Einkommen der Eltern und das eigene Ersparte steigen weiter und ein Minijob bleibt künftig immer anrechnungsfrei. Durch ein Flexibilitätssemester kann ohne Angabe von Gründen ein Semester länger studiert werden. Wer das Studienfach wechseln möchte, hat bis zum Beginn des fünften Fachsemesters dafür Zeit, ohne den Bafög-Anspruch zu verlieren. In Brandenburg profitieren davon ungefähr 14.800 Studierende.
Für mehr Chancengerechtigkeit in der Schulbildung
Der Bildungserfolg darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Mit dem Startchancen-Programm investieren wir deshalb zusammen mit den Ländern 20 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren in bis zu 4.000 Schulen. Ab dem Schuljahr 2024/25 erhalten die ersten Grundschulen, weiterführenden und berufsbildenden Schulen in sozial benachteiligten Lagen mehr Geld, das sie für mehr Sozialarbeiterinnen, moderne Lernräume oder für andere Initiativen verwenden können. Ziel ist, Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen zu stärken. So soll die Zahl der Schülerinnen unter den Mindeststandards in Deutsch und Mathe in zehn Jahren halbiert werden. Bei der Mittelverteilung haben wir einen Paradigmenwechsel erreicht: Durch die Einführung sozialer Kriterien profitieren die Schulen am stärksten, die den größten Unterstützungsbedarf haben. In ganz Brandenburg profitieren davon im Schuljahr 24/25 konkret 41 Schulen.
Handwerk und Mittelstand stärken
Das Handwerk ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in Deutschland. Alleine in Brandenburg arbeiten 160.000 Menschen in gut 39.000 Handwerksbetrieben. Insgesamt erwirtschaften sie jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro. Viele Handwerksbetriebe stehen aktuell vor großen Herausforderungen – vom Fachkräftemangel bis zur Bürokratiebelastung. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in ihrem Positionspapier „Starkes Handwerk, starke Wirtschaft“ klar zum Handwerk bekannt und sozialdemokratische Forderungen zur Stärkung des Handwerks beschlossen. Diese Forderungen sind auch in den Antrag der Ampel-Parteien „Für ein starkes Handwerk in Deutschland: Talente fördern und bessere Rahmenbedingungen schaffen“ eingeflossen, der am 15. Oktober 2024 beschlossen wurde. Inhaltlich wird eine große Bandbreite an Themen abgedeckt – von der Verbesserung von Wohn- und Mobilitätsangeboten für Azubis über Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge bis zur Ausweitung von Mutterschutzleistungen für selbständige Handwerkerinnen. In Positionspapier und Antrag sind unter Federführung des SPD-Handwerksbeauftragten Hannes Walter verstärkt Rückmeldungen aus Gesprächen mit Brandenburgischen Handwerksbetrieben und den Organisationen des Handwerks eingeflossen.
E-Patientenakte und E-Rezept eingeführt
Die Gesundheitsversorgung für Patientinnen wird einfacher, besser und transparenter durch mehr und sichere Digitalisierung. Ab 2025 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) nutzen, sofern sie nicht widersprechen. Auch für privat Versicherte wird es eine ePA geben, sofern ihre Krankenversicherung diese anbietet. In der ePA werden beispielsweise Arztbriefe, Befunde und Röntgenbilder digital gespeichert. Versicherte können die ePA per App oder als PC-Version nutzen. Alle Daten sind verschlüsselt und können nur von den Versicherten und den von ihnen freigeschalteten Ärztinnen eingesehen werden. Der Datenschutz wird also eingehalten. Seit Januar 2024 gibt es zudem das E-Rezept flächendeckend. Mit dem E-Rezept können Rezepte in Apotheken über die elektronische Gesundheitskarte oder über eine App eingelöst werden. Wir stärken zudem die sogenannte assistierte Telemedizin in Apotheken – Patientinnen können sich dort zu telemedizinischen Leistungen beraten und helfen lassen.
Besserer Schutz für Beschäftigte von Paketdiensten
In Deutschland werden täglich 60 Millionen Briefe und 10 Millionen Pakete verschickt. Durch die Digitalisierung werden weniger Briefe, durch den Online-Handel aber mehr Pakete, verschickt. Wir sorgen dafür, dass diese Entwicklung nicht auf dem Rücken von Paketbotinnen passiert. Bei schweren Paketen mit einem Gewicht von über 20 Kilogramm gibt es in Zukunft Hilfe – entweder von einer Kollegin oder einem Kollegen oder von einem geeigneten technischen Hilfsmittel. Eine einfache Sackkarre reicht dafür nicht aus. Genauso wichtig für uns ist, dass Subunternehmen der großen Paketdienstleister und deren Auftragnehmer künftig engmaschiger und schärfer auf die Einhaltung von Mindestlohn-, Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorschriften hin überprüft werden.
Vergütung von Betriebsrätinnen rechtssicher geregelt
Wer als Betriebsrätin freigestellt ist, erhält eine Vergütung, die sich am Gehalt von vergleichbaren Beschäftigten orientiert. Wegen eines Urteils des Bundesgerichtshofs von 2023 war es zu rechtlichen Unsicherheiten gekommen, was die Höhe der Vergütungen angeht. Wir haben die Regeln für die Festlegung von Betriebsratsvergütungen nun präzisiert, um für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeberinnen und Betriebsrätinnen zu sorgen. Werden die Grundsätze der Vergütung etwa transparent in einer Betriebsvereinbarung festgehalten, gilt künftig eine sogenannte Richtigkeitsgewähr, welche das Risiko der Strafbarkeit nahezu ausschließt. So gewährleisten wir, dass Betriebsratsarbeit hierzulande rechtssicher und uneingeschränkt ausgeübt werden kann.
Bezahlbares Wohnen stärken
Mit der Wohngemeinnützigkeit sorgen wir neben dem sozialen Wohnungsbau für mehr bezahlbaren Wohnraum in unserem Land. Soziale Unternehmen, Vereine und Stiftungen können künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von den umfassenden Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren. Voraussetzung ist: Die angebotene Miete muss unter der marktüblichen Miete liegen. Die Einkommensgrenzen sind so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können. Zudem setzen wir Anreize dafür, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Jährlich können fünf Prozent der Investitionskosten abgeschrieben werden. Die Regelung gilt für alle Bauprojekte mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029.
Stabiles Rentenniveau bis mindestens 2039 – Mehr Geld für Erwerbsminderungsrentnerinnen
Wir sorgen für stabile Renten – jetzt und in Zukunft! Wir sichern das Rentenniveau langfristig bei mindestens 48 Prozent. Das macht für alle, die heute arbeiten, in der Zukunft einen echten Unterschied. Das Rentenniveau gibt an, wie sich die Renten im Verhältnis zu den Löhnen entwickeln. Nach geltendem Recht würde das Niveau schon bald unter 48 Prozent und längerfristig sogar unter 45 Prozent sinken. Mit dem Rentenpaket II verhindern wir genau das. Davon profitieren jetzige, aber auch zukünftige Generationen. Mit den neuen Regelungen fällt eine Rente von beispielsweise 1.500 Euro im Jahr 2040 um knapp 100 Euro höher aus. Wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Wir sorgen dafür, dass erwerbsgeminderte Rentnerinnen im Bestand – also Menschen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, bessergestellt werden. Abhängig vom Rentenbeginn erhalten sie seit Juli 2024 einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent. Rund drei Millionen Renten steigen dadurch. Zudem steigen die Renten für alle ab Juli um 4,57 Prozent – in Ost und West gleichermaßen, da der Rentenwert bundesweit nun gleich ist. Eine Rente von 1000 Euro steigt damit um 45,70 Euro.
Nitratbelastung durch die Landwirtschaft reduzieren
Nitrat ist ein wichtiges Düngemittel in der Landwirtschaft. Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit langem mit hohen Nitratbelastungen im Grundwasser. Seit 2012 hat die EU-Kommission die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, die nationalen Düngeregeln vollständig EU-konform umzusetzen. Wir haben deshalb das Düngerecht angepasst, um Strafzahlungen an die EU abzuwenden, den Landwirtinnen Planungssicherheit zu geben und Ressourcen zu schützen. Künftig wird bundesweit überprüft, ob die Nitratwerte tatsächlich sinken. Parallel stellen wir mit der Nährstoffbilanzverordnung einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit Nährstoffen in Betrieben sicher. Sinken die Nitratwerte im Grundwasser und weisen Betriebe eine stickstoffeffiziente Nährstoffbilanz vor, können Landwirtinnen in mit Stickstoff belasteten Gebieten von Auflagen befreit werden.
Wir wollen eine moderne, umweltfreundliche, nachhaltige und rentable Landwirtschaft gewährleisten und nehmen die Sorgen und Anliegen der Landwirtschaft sehr ernst. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU entlohnen wir die Betriebe stärker für ihre Klima- und Umweltleistungen, anstatt sie pauschal für ihre Flächengröße zu subventionieren. Überdies schützen wir die Landwirtschaft vor unfairem Verhalten durch den Lebensmittelhandel. Dazu haben wir unlautere Handelspraktiken verboten wie etwa unfaire Preise für Agrarprodukte – dies gilt für Milch, Obst und Gemüse nun unbefristet. Um Verstöße besser überprüfen und ahnden zu können, ergänzen wir die Liste unlauterer Handelspraktiken um ein Umgehungsverbot. Verstöße durch Behörden können künftig zügiger sanktioniert werden. Wir bauen in der Landwirtschaft zudem in einem erheblichen Umfang Bürokratie ab und haben Landwirtinnen durch eine Gewinnglättung steuerlich bessergestellt.
Wir stehen weiter fest an der Seite der Ukraine
Noch immer führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Deutschland steht fest an der Seite der Ukraine und unterstützt das Land dabei, seine Unabhängigkeit und Souveränität zu verteidigen. Wir haben militärische Unterstützung in Höhe von rund 28 Milliarden Euro an die Ukraine geleistet oder zugesagt und sind weltweit zweitgrößter Unterstützer. Wir stimmen uns eng mit unseren Partnern ab und tun alles dafür, dass der Krieg nicht weiter eskaliert. Unsere Hilfe besteht aber nicht nur aus Waffenlieferungen, sondern wir unterstützen die Ukraine auch diplomatisch, humanitär und finanziell. So haben wir gemeinsam mit der Ukraine in Berlin eine große internationale Wiederaufbaukonferenz ausgerichtet. Parallel versucht die Bundesregierung seit Kriegsbeginn, insbesondere die Länder des Globalen Südens in die Friedensbemühungen eng einzubinden.
Veteranentag für Soldatinnen
Wir wollen den Dienst der Soldatinnen mehr würdigen. Uns geht es darum, das Verständnis und das Bewusstsein in der Gesellschaft für die Leistungen, Entbehrungen und Opfer zu stärken, die mit dem Militärdienst verbunden sind. Wir haben deshalb einen nationalen Veteranentag am 15. Juni eingeführt. Damit sorgen wir für mehr Respekt für unsere Soldatinnen.
Gerechte Neuregelung der Netzentgelte
Die Bundesnetzagentur schafft ab 2025 eine gerechtere Neuregelung der Verteilung der Mehrkosten, die in Verteilernetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen. Ab Januar werden alle Stromverbraucher an den Ausbaukosten gleichmäßig beteiligt, wodurch die Brandenburger Energiekunden endlich entlastet werden.
Bürokratie abbauen, Prozesse beschleunigen
Bürokratieabbau ist eine Querschnitts- und Daueraufgabe. Ein wichtiger Baustein ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) mit teils größeren, teils kleineren Regelungen. Alle zielen darauf ab, Verfahren zu vereinfachen und ein 950 Millionen Euro-Entlastungspaket für Bürgerinnen und die Wirtschaft zu schnüren. Wichtige Bestandteile sind die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege (Ermittlungen gegen Steuerkriminalität werden davon nicht beeinträchtigt), der Wegfall des Hotelmeldescheins für deutsche Staatsangehörige, die Entschlackung des Steuerrechts und die Digitalisierung von Rechtsgeschäften.
Die Krankenhausreform kommt
Das Ziel der Reform ist, eine bessere Behandlungsqualität bei weniger Bürokratie zu ermöglichen und die flächendeckende Krankenhausversorgung besonders in den ländlichen Räumen zu sichern. Um Krankenhäusern dabei den ökonomischen Druck zu nehmen, drängen wir die Bedeutung von Fallpauschalen zurück und führen Vorhaltevergütungen ein. Leistungen der Krankenhäuser werden künftig in 65 neu definierte Leistungsgruppen eingeteilt, in deren Rahmen bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden müssen. Zugleich werden diese Leistungsgruppen als Kriterium für die Zuordnung der Vorhaltevergütung genutzt. Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, die für die relevanten Krankenhäuser in ländlichen Räumen unbefristet gelten. Auch die bereits bestehenden Zuschläge für diese Krankenhäuser werden erhöht. Um die Finanzierung der Krankenhäuser in einer Übergangsphase zu sichern, wird ein „Transformationsfond“ eingeführt. Wir haben durchgesetzt, dass sich auch die private Krankenversicherung an den Kosten des Umbaus der Krankenhauslandschaft beteiligen wird. Zudem stärken wir die Pflege. Jedes Krankenhaus muss in Zukunft neben einer ständigen ärztlichen Leitung für die fachlich-medizinischen Belange auch eine Leitung für die pflegefachlichen Belange bereitstellen. Nun kommt es auf die Umsetzung der Reform an, die sicherstellen muss, dass für die Menschen vor Ort ein flächendeckender, guter Zugang zu einer qualitativ optimalen Gesundheitsversorgung besteht. Hierfür wird es weiterhin notwendig sein, dass alle Beteiligten auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kassen, Leistungserbringende, Wissenschaft, Patientinnenfürsprecherinnen) anhaltend einen konstruktiven Dialog suchen.
Agrarpaket/ Entlastung bei der Landwirtschaft
Wir wollen, dass die Landwirtschaft in Deutschland eine gute Zukunft hat. Gesunde Lebensmittel sind unsere Lebensgrundlage. Sie müssen auch den Landwirtinnen und Landwirten eine gute Lebensgrundlage sichern. Ihnen soll eine höhere Wertschöpfung und Wertschätzung gegeben und die Landwirtschaft tier-, klima- und umweltgerechter gestaltet werden. Die Landwirtschaft spielt bei der Bekämpfung des Klimawandels und für den Er-halt der Artenvielfalt eine zentrale Rolle. Bei der Zukunft unserer Landwirtschaft geht es nicht nur um finanzielle Entlastungen, sondern auch um Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektiven für landwirtschaftliche Betriebe.
Das Agrarpaket beinhaltet die steuerliche Gewinnglättung (eigentlich Tarifermäßigung) für die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft. Damit mildern wir die Gewinnschwankungen aufgrund wechselnder Witterungsbedingungen, etwa durch Dürreperioden, ab. Ohne eine Kürzung der Basisprämie vorzunehmen, werden wir die Weidetierhaltung auf Grünland in der Gemeinsamen Agrarpolitik zusätzlich fördern. Zudem bringen wir die Novelle des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) in den Bundes-tag ein und stärken die Stellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette. Parallel bringen wir das bisher größte Maßnahmenbündel für Bürokratieabbau in der Landwirtschaft auf den Weg. Dafür haben wir fast 200 Vorschläge aus den Bundesländern ausgewertet. Die nun folgende Umsetzung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Zahl-reiche Erleichterungen sind bereits im GAP-Konditionalitätengesetz verankert.