Rede im Deutschen Bundestag zu Beruflicher Bildung

Das Wandmosaik des Cottbusser Bauernmarkt hat es in den Bundestag geschafft.

Bei meiner Rede zu einem Antrag der AfD zu Beruflicher Bildung habe ich es erwähnt, denn um die Berufliche Bildung in Deutschland zu stärken bedarf es vieler kleiner Maßnahmen, die eben dann wie viele kleine Steine ein buntes Mosaik ergeben. Das geht die Regierung jetzt mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz und Fachkräfteeinwanderungsgesetz nochmal an.

Die Maßnahmen sind unter anderem:

  • Eine Ausbildungsgarantie mit Praktika zur Berufsorientierung und eine Mobilitätsprämie.
  • Feste Fördersätze für die Weiterbildung von Beschäftigten.
  • Weiterbildungsförderung für alle Betriebe öffnen (statt wie bislang nur für Betriebe, die vom sogenannten Strukturwandel, also dem Wandel in der Arbeitswelt, betroffen sind).
  • Ein Qualifizierungsgeld für Beschäftigte, deren Arbeitsplatz aufgrund des Strukturwandels gefährdet ist

sowie

  • Einwanderungsrecht weiterentwickeln und verbessern.
  • Fachkräfte einfacher und schneller in den deutschen Arbeitsmarkt bringen. Heißt: Weniger formale Zeugnisse – und mehr individuelles Potenzial.

Hier können Sie sich meine Rede noch einmal im Parlamentsfernsehen anschauen:

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„Menschen müssen auch am Arbeitsplatz geschützt werden!“

Maja Wallstein, MdB zur heute vom Bundestag beschlossenen Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 190 zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

Pressemitteilung vom 20. April 2023

Berlin/Cottbus. Maja Wallstein, die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Cottbus und Spree-Neiße, begrüßt die heutige Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 190 zum Schutz vor Belästigung und vor Gewalt am Arbeitsplatz durch den Deutschen Bundestag. Mit den Stimmen der SPD-Fraktion hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“ verabschiedet. Damit tritt die Bundesrepublik Deutschland dieser wichtigen Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei.

©: Rainer Weisflog

„Viele Menschen erleben am Arbeitsplatz inakzeptables und verletzendes Verhalten: Diskriminierungen, Beleidigungen, Demütigungen, sexuelle Belästigung oder gewalttätige Übergriffe. Während Frauen international stärker von sexualisierter Gewalt betroffen sind, werden Männer häufiger Opfer tätlicher Gewalt am Arbeitsplatz. Die international am meisten betroffenen Gruppen sind jüngere Menschen, Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen in abhängigen Arbeitsverhältnissen. Auch Menschen, die geschlechtsspezifische Diskriminierung erfahren oder Diskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Gruppe, Religion oder aufgrund einer Behinderung sind vergleichsweise häufig betroffen.

Menschen müssen auch am Arbeitsplatz vor physischen, psychischen, sexuellen Übergriffen und vor Missbrauch geschützt werden. Gerade das Arbeitsverhältnis ist von einer hohen wirtschaftlichen Abhängigkeit geprägt, was die Verwundbarkeit von Menschen erhöht.

Besonders von gewerkschaftlicher Seite wurde vielfach gefordert, dass sich die Bundesrepublik Deutschland zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vor Gewalt und Belästigung auch im internationalen Rahmen bekennt. Wir haben zwar bereits weitreichende gesetzliche Regelungen, damit Menschen nicht Opfer von Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz werden. Mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens setzt die Bundesrepublik Deutschland jedoch über die bestehenden Regelungen hinaus ein weiteres wichtiges politisches Zeichen.

Es ist gut, dass sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung klar zum Schutz vor inakzeptablem Verhalten am Arbeitsplatz bekennt. Das Übereinkommen zeichnet sich vor allem durch seine Ganzheitlichkeit aus. So bezieht es sich nicht nur auf die Arbeitsstätte selbst, sondern auch auf Pausen-, Umkleide- und Speiseräume, arbeitsbezogene Fahrten und am Arbeitsplatz eingesetzte Informations- und Kommunikationstechnologien, wie etwa Chatprogramme.

Arbeitgeber und Staat haben hier eine besondere Fürsorgepflicht. Besonders Frauen sind von Belästigungen betroffen. Ich begrüße es sehr, dass sich meine Fraktion, die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag übergriffigem Verhalten klar entgegenstellen. Mit der Ratifizierung bewegen wir uns weiterhin beim Schutz von Menschen am Arbeitsplatz international auf ho-hem Niveau.“ so die Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein.

Hintergrundinformationen auf bundestag.de:
Deutscher Bundestag – Gesetz zur Beseitigung von Gewalt in der Arbeitswelt angenommen

Rede zum Strukturwandel in der Lausitz

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag den Antrag „Sicherheit und Klarheit beim Strukturwandel in der Lausitz“ beraten.

Natürlich waren wir Lausitzer Abgeordnete Hannes Walter, Kathrin Michel und ich zur Stelle, um dem ewigen Jahreszahlen-Bingo die rote Karte zu zeigen. Die Argumentation der Grünen, dass der Ausstieg auf 2030 festgelegt werden muss, da die Kohleförderung bis dahin nicht mehr wirtschaftlich sei, ist nicht nachzuvollziehen. Wir sind in der Lausitz auf einem verdammt guten Weg! In so vielen Begegnungen spüre ich die Aufbruchsstimmung und sehe Dinge, die beginnen sich zu verändern. Wir werden den Wandel meistern. So schnell wie es geht, das liegt in unserem eigenen Interesse. Und braucht keine vorgezogenen Zielvorgaben.

Hierzu meine Rede, mit ganz besonderen Grüßen an einen Lausitzer auf der Besuchertribüne:

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Zum Protokoll der Rede im Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages

„Gehaltserhöhung“ für 26.142 Menschen in Cottbus und Spree-Neiße: Ab 1. Oktober gilt die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro

Lausitzer Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein: Viele der besser bezahlten Jobs sind „systemrelevant“ – Zu Zwei Dritteln profitieren Frauen

Cottbus/Berlin. Am Samstag, den 1. Oktober 2022 steigt der Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro. Damit wird 1 Jahr nach der Bundestagswahl ein zentrales Wahlversprechen der SPD umgesetzt.

Maja Wallstein MdB auf der Treppe vor einem großen roten 12 Euro Symbol auf der Treppe dem Reichstag
Foto: Paul Alexander Probst

„Keinesfalls zu früh und in jedem Fall verdient!“, findet die Lausitzer Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein. „Von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro profitieren vor allem hier bei uns in Ostdeutschland zu zwei Dritteln Frauen.“

Konkrete Zahlen lassen sich einer aktuellen Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichem Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung entnehmen: „In Cottbus profitieren 14.429 Arbeitnehmer*innen mit bisherigen Stundenlöhnen unter 12 Euro. Im Landkreis Spree-Neiße haben 11.713 Beschäftigte am Ende des Monats mehr Geld im Portmonee, so das Studienergebnis. Insgesamt profitieren in meinem Wahlkreis 26.142 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deutschlandweit sind es 6,4 Millionen Menschen“, freut sich Maja Wallstein.

„Außerdem sind viele der jetzt besser bezahlten Jobs „systemrelevant“, und waren bisher zu niedrig vergütet. Der Mindestlohn hilft vor allem Menschen in Arbeitsbereichen die bisher zu wenig verdienen, aber nicht weniger wichtig für unsere Gesellschaft sind. Sei es im Einzelhandel, dem Sozialwesen, in der Gastronomie oder im Reinigungswesen – wer hart arbeitet, muss fair bezahlt werden und hat eine ausreichende Vergütung mehr als verdient.“, so Wallstein.

Aus Sicht der Lausitzer Abgeordneten ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ein sozialpolitischer Meilenstein der Ampel-Koalition, und eines der wichtigsten sozialdemokratischen Projekte, welches unmittelbar bei den Menschen ankommt. In Cottbus haben laut der aktuellen Studie 28,2 Prozent der Beschäftigten einen Mindestlohnanspruch, in Spree-Neiße sind es sogar 30,1 Prozent.

Bedenken, dass Betriebe die Lohnkosten nicht tragen könnten hält Wallstein entgegen: „Niemanden ist geholfen, wenn gute Arbeit nicht fair entlohnt wird. Ein Geschäftsmodell, dass auf der schlechten Bezahlung von Menschen basiert, ist kein gutes Geschäftsmodell. Die Erfahrung der Einführung des Mindestlohns hat zudem gezeigt, dass sich Befürchtungen über eine wachsende Arbeitslosigkeit aufgrund des Mindestlohns nicht bestätigt haben.“

Tierheime können ab kommender Woche Fördermittel beantragen

Stärkere Unterstützung für Tierheime bei Versorgung von Tieren Ukrainegeflüchteter

Berlin. Die Ampelkoalition unterstützt die Tierheime, die besonders von den Auswirkungen des Ukrainekriegs betroffen sind mit 5 Mio. Euro. Ab kommender Woche können die Anträge gestellt werden. Dazu die Cottbuser Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein (SPD):

Cocker Spaniel Shelly gibt Maja Wallstein MdB Pfötchen, daneben steht Olya hinter einem Bollerwagen auf einem Fußweg
Cocker Spaniel Shelly und Olya mit Maja Wallstein

„Als Olya, die im März aus Charkiw nach Cottbus kam, mich vor einigen Wochen anrief, war sie ganz aufgelöst. Ihr kleiner Cocker Spaniel Shelly war apathisch und fraß nichts mehr und sie wusste nicht wohin. Dankenswerterweise half uns das Tierheim in Cottbus und eine Tierärztin aus Tauer. Diese Versorgung hat Olya und Shelly sehr geholfen und zeigt, wie wichtig es ist, dass unsere Tierheime generell politisch, finanziell gestärkt werden müssen.

Gemeinsam mit meiner Fraktionskollegin Luiza Licina-Bode, der Tierschutzbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, freue ich mich, dass unsere Fraktion nun in intensiven Haushaltsverhandlungen für 2022 von der Notwendigkeit überzeugen konnte, unsere Tierheime stärker zu unterstützen.“, so Wallstein.

Die Tierheime in Wallsteins Wahlkreis Cottbus und Spree-Neiße sowie überall im Land stehen seit Monaten vor der Herausforderung, zahlreiche von den Geflüchteten aus der Ukraine mitgeführte Tiere zu versorgen. „Dabei geht es um die Kosten für Impfung, Kennzeichnung, Registrierung und Quarantäne. Auch Shelly musste registriert werden in Deutschland. Viele Einrichtungen waren schon vor dem Ukrainekrieg am Limit und konnten diese zusätzlichen Belastungen kaum mehr stemmen. Deshalb ist diese Unterstützung durch Fördermittel ein wichtiger Schritt.“, betont Maja Wallstein.

Betroffene Tierheime können ab dem 27. September 2022 ihre Anträge auf einen einmaligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss stellen. Nähere Informationen werden in Kürze auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de veröffentlicht.

„Außerdem wurde bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Tierheime nicht allein zu lassen und ihre Finanzierung künftig auf eine solide Grundlage zu stellen. Die nun beschlossene Förderrichtlinie ist somit ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“, ergänzt Wallstein.