Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT von Maja Wallstein zum Abstimmungsverhalten am 2. Februar 2024 zum Tagesordnungspunkt IV, 2./3. Lesung zum Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes (BT-Drs. 20/9999)
Berlin, den 2. Februar 2024
Heute gebe ich meine Zustimmung zum Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz, also zum Bundeshaushalt 2024 ab, und das trotz einiger grundlegender Bedenken. Mit dieser persönlichen Erklärung soll transparent werden, was mich bei dieser Entscheidung leitet.
Als Bundespolitikerinnen und Bundespolitiker tragen wir Abgeordnete fachübergreifend Verantwortung für den Haushalt in Gänze. Ihn nicht zu stützen würde bedeuten, alle Einzelpläne und Vorhaben unserer Regierung in Frage zu stellen. Das liegt mir fern. Außerdem ist es wichtig, arbeitsfähig zu werden und die Phase der vorläufigen Haushaltsführung zu beenden.
Zugleich möchte ich meine grundsätzliche Besorgnis hinsichtlich der aktuellen Politik der „Schwarzen Null“ zum Ausdruck bringen. So wie sie derzeit angelegt ist, verhindert sie Zukunftsgestaltung in unserem Land. Wir leben in einer Zeit mehrerer sich überlagernder Herausforderungen und Krisen. Insbesondere und gerade in solchen Zeiten ist es von entscheidender Bedeutung, finanzielle Mittel gezielt einzusetzen, um notwendige Maßnahmen zu ihrer Bewältigung zu ergreifen. Es braucht Investitionen, um die Wirtschaft anzukurbeln und um starke, mutige Zeichen zu setzen. Es ist meine feste Überzeugung, dass wir in Krisenzeiten die erforderlichen Mittel mobilisieren müssen – auch wenn dies bedeutet, vorübergehend von etablierten Sparmaßnahmen abzuweichen.
Nach der Bekanntgabe der Kürzungspläne im Bundeshaushalt 2024, insbesonderebezüglich der Streichung der Steuerrückerstattung für Agrardiesel, wurden diese innerhalb der Branche und innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion intensiv diskutiert. Als Bundestagsabgeordnete aus Brandenburg, wo die Landwirtschaft eine hohe gesellschaftliche wie auch politische Wertschätzung genießt, habe ich mich von Anfang an gegen die Kürzungen im ländlichen Raum sowie den Wegfall der Steuerrückerstattung für Agrardiesel ausgesprochen. Auch bei den Landwirtinnen und Landwirten haben diese Kürzungen zu Frust und allgemeiner Verunsicherung geführt.
Das meines Erachtens zurecht, weil damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtinnen und Landwirte innerhalb der EU geschwächt wird und weil alternative Antriebstechniken auch in den nächsten Jahren nicht zur Verfügung stehen werden. Ich war große Verfechterin der Vorschläge des Brandenburger Ministerpräsidenten Dietmar Woidke sowie der SPD-Landtagsfraktion. Sie beinhalteten, die Steuerrückerstattung sukzessive bis 2035 abzubauen und bis dahin für eine Planungssicherheit im Agrarbereich zu sorgen – insbesondere, weil dieser Vorschlag von der Branche mitgetragen worden wäre.
Leider wurde in der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt diesem Vorschlag nicht entsprochen. Dank der Initiative unseres Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich kam es jedoch zu einem Gespräch zwischen den Bauernverbänden und den Koalitionsfraktionen. Als Ergebnis liegt nun ein Entschließungsantrag vor. Hierin verpflichten sich die Ampelfraktionen und die Regierung, gemeinsam im Dialog mit den Fachverbänden bis zum Sommer einen konkreten Fahrplan zu erarbeiten.
Die Grundlage bilden die Ergebnisse der Borchert-Kommission und der Zukunftskommission Landwirtschaft. Die Erwartungen an alle Beteiligten sind hoch, schließlich geht es um eine langfristige Perspektive für eine nachhaltige Landwirtschaft. Der Deutsche Bauerntag am 30. Juni 2024 in Cottbus wäre ein guter Anlass, um die Ergebnisse zu präsentieren.