Pressemitteilung vom 13. November 2024
Berlin/Cottbus. Maja Wallstein (SPD), Lausitzer Bundestagsabgeordnete und Sprecherin der Arbeitsgruppe „Strategien gegen Rechtsextremismus“ der SPD-Bundestagsfraktion ist Erstunterzeichnerin des Antrags zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD, der heute formal im Deutschen Bundestag eingereicht wurde.
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten mehrerer Parteien hat heute einen Antrag zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD formal im Bundestag eingereicht. “Wir gehen heute einen mutigen Schritt, um unsere Demokratie zu schützen” erklärt die Lausitzer Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein, die eine Erstunterzeichnerin ist.
“Der Antrag ist nun im administrativen Prozess des Bundestags. Damit ist der erste kleine Schritt auf dem Weg zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Alternative für Deutschland (AfD) durch das Bundesverfassungsgericht getan.” führt Maja Wallstein aus.
Ab Einbringung hat die einreichende Gruppe nach drei Wochen das Recht, den Antrag auf die Tagesordnung aufsetzen zu lassen. Der Antrag wird von einer überfraktionellen Gruppe von knapp 100 Abgeordneten aus SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke getragen.
“Jetzt kommt es darauf an, dass wir in den kommenden Wochen noch ausreichend Gespräche führen und weitere Abgeordnete von unserem Antrag überzeugen können und ich hoffe dabei auch sehr auf die Zivilgesellschaft”, so Wallstein.
Der Antrag benötigt eine Mehrheit im Bundestag, um den ersten Schritt des Antrages, die Beauftragung von Verfahrensbevollmächtigten durch das Bundestagspräsidium mit der Sichtung der vorliegenden Materialien zu beauftragen.
“Diese Vorprüfung ist ein elementarer Teil unseres Antrages. Sie stellt sicher, dass die Materialien gewissenhaft von den besten Verfassungsjuristinnen und -juristen unseres Landes geprüft werden. Wenn diese mit ihrer Expertise zur Einschätzung kommen, dass es für einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht reicht, dann wird der Schriftsatz erstellt und nach Feststellung der Staatsfreiheit eingereicht”, erläutert Wallstein.
Die Lausitzer Bundestagsabgeordnete begründet diesen Schritt damit, dass es bei Demokratinnen und Demokraten einen Konsens darüber gäbe, dass die AfD „keine normale Partei“ sei.
Selbstverständlich müsse man sich mit den Themen und Forderungen der Menschen, die die AfD unterstützen, intensiv auseinandersetzen. „Auch aus diesem Grund laufe ich jedes Jahr zu Fuß über 500 Kilometer durch jeden Ort meines Wahlkreises, in dem die AfD hohe Zustimmungswerte genießt. Mir ist es wichtig, die Anliegen der Menschen zu kennen und Probleme konkret lösen zu können.“ Laut Wallstein müsse man die inhaltliche Auseinandersetzung allerdings strikt von der Frage trennen, ob man eine verfassungswidrige Partei in einer Demokratie dulden könne.
„Unser Grundgesetz ist vor dem Hintergrund unserer Geschichte geschrieben worden und sieht explizit eine wehrhafte Demokratie vor. Demnach sind der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung aufgerufen, die Verfassungsmäßigkeit einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, wenn diese gegen die Menschenwürde und die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet. Ich weiß, dass diese Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit durchaus kritisch gesehen wird. Ich bin jedoch überzeugt, dass wir den Wählerinnen und Wählern gegenüber verpflichtet sind sicherzustellen, dass keine verfassungswidrige Partei auf den Wahlzetteln steht. Zudem frage ich mich, welche demokratische Partei die Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit fürchtet.“
Trotzdem sei ihr klar, dass sich die bereits jetzt massive Bedrohungslage für ihre Familie und sie mit diesem Schritt verschärfen werde. Wallstein zeigt sich jedoch überzeugt, dass „weder meine persönliche Betroffenheit noch die Möglichkeit dadurch Wahlen verlieren zu können, es rechtfertigen würden, vom Schutz unserer Demokratie abzusehen. Nur wir als Verfassungsorgane können diese Prüfung beantragen. Wir werden in den nächsten Tagen und Wochen sehr gut erklären müssen, wenn wir uns für die Zustimmung zu diesem Antrag entscheiden, aber genauso werden wir uns rechtfertigen müssen, wenn wir es nicht tun.“
Weitere Informationen zum Antrag auf: www.afd-prüfen.de