Änderung des Bundeswahlgesetzes: Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten

Persönliche Erklärung nach §31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Zum Abstimmungsverhalten am 17. März 2023 zum Tagesordnungspunkt ZP 9
1.2./3. Les. SPD, Grüne und FDP-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

1. 2./3. Les. AfD-Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

2. BE und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat zum Antrag CDU/CSU „Wahlrechtsreform — Bundestag verkleinern, Bürgerstimme stärken“

In den vergangenen Jahren hat sich der Deutsche Bundestag weit über seine gesetzliche Regelgröße von 598 Mandaten hinaus vergrößert. Gleichzeitig sind auch die Themen komplexer und die Anforderungen an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier größer geworden. Rein zahlenmäßig gehört der Deutsche Bundestag zu den größten der Welt, gemessen am Verhältnis der Anzahl der Abgeordneten zur Bevölkerung hingegen ist dies nicht der Fall. Eine Wahlrechtsreform, die auf eine Verkleinerung des Deutschen Bundestages abzielt, halte ich trotzdem grundsätzlich für notwendig und sie war ein Wahlversprechen meiner Partei.

Dem heute vorgelegten Vorschlag zur Änderung des Bundeswahlgesetzes stehe ich allerdings in einigen Punkten kritisch gegenüber. Ein wesentlicher Aspekt ist, dass nicht mehr zwangsläufig alle Kandidatinnen und Kandidaten in den Deutschen Bundestag einziehen, die mit der Erststimme eine Mehrheit in ihrem Wahlkreis erzielt haben. Die Zweitstimme bekommt dagegen bei der Mandatsverteilung ein deutlich stärkeres Gewicht. Erreicht eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach der Verteilung durch die Zweitstimme zustehen, werden diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten mit dem niedrigsten Erstimmenergebnis nicht mehr berücksichtigt. Damit wird der Wille der Wählerinnen und Wähler in den Regionen stark abgeschwächt. Außerdem ist die Gleichheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 GG) nicht mehr gegeben, wenn Stimmen in einzelnen Wahlkreisen schlicht nicht mehr zählen.

Bitte lesen Sie weiter …