Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT der Abgeordneten Maja Wallstein zur namentlichen Abstimmung, TOP 8a am 22. Februar 2024 über den Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „Zehn Jahre russischer Krieg gegen die Ukraine – Die Ukraine und Europa entschlossen verteidigen“ (Drucksache 20/10375):
Der russische Krieg gegen die Ukraine ist ein Völkerrechtsbruch und von erschreckender Brutalität gekennzeichnet. Er ist auf das Schärfste zu verurteilen. Das unendliche Leid bei unzähligen unschuldigen Opfern, tausende Soldaten eingeschlossen, und ihren Familien hat ein erschreckendes Ausmaß genommen. Meine Solidarität gilt den tapferen Ukrainerinnen und Ukrainern.
Nach meiner festen Überzeugung muss mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Beendigung des Krieges die Gewichtung in den internationalen und europäischen ausgehenden Hilfen stärker zugunsten diplomatischer Ansätze ausfallen. Insofern begrüße ich auch, wenn Bundeskanzler Olaf Scholz keinen Forderungen nachgibt, die in ihrer sachlichen Betrachtung möglicherweise eine dann nicht mehr aufzuhaltende Eskalationsspirale bedeuteten. Es gilt verstärkt auch nach diplomatischen Wegen zu suchen, damit dieser barbarische Krieg schnellstmöglich beendet werden kann und ein Leben auf soliden völkerrechtlichen wie rechtsstaatlichen Grundlagen für die Menschen in der Ukraine wieder möglich wird.
Richtigerweise hat Deutschland bei den von breiter – auch europäischer – Solidarität getragenen Hilfen, seien diese militärisch geleistet worden oder auch auf dem zivilschützenden Weg sowie im Umgang mit Kriegsflüchtlingen, zu jeder Zeit die uns größtmöglichen Hilfsmaßnahmen ergriffen und diese zuvor sorgfältig abgewogen. Die militärischen Maßnahmen betreffend habe ich zur Vermeidung von Eskalationen sowie in der Überzeugung, dass es einer diplomatischen Friedensoffensive bedarf, von Beginn an eine restriktivere Haltung eingenommen. Es muss auch weiterhin die Maxime gewahrt bleiben, im Rahmen von Hilfsmaßnahmen als NATO-Mitgliedsstaat nicht Kriegspartei zu werden.
Gleichwohl erkenne ich persönlich in der Aussage zur Zukunft der Ukraine in der NATO in Anbetracht möglicher Folgeeffekte die Gefahr der Überschreitung nach eben der benannten Maxime keiner eigenen Kriegsbeteiligung Deutschlands für die Verteidigung der Ukraine gegenüber Russland. Mir ist bewusst, dass die gefundene Formulierung schon aufgrund der bestehenden NATO-Statuten nicht darauf zielen kann, eine Mitgliedschaft der Ukraine zu Kriegszeiten anzustreben und sich als solche auf die Selbstverteidigung der Ukraine bezieht. Eine entsprechende Erwartung für einen NATO-Beitritt kann aber mit der getroffenen Formulierung dennoch entstehen. Eine solche Erwartung sollte nach meiner Überzeugung nicht geweckt werden. Mein dem Antrag zustimmendes Abstimmungsverhalten ist unter Einbeziehung der vorstehenden Erwägungen und Erwartungen zu werten.
Maja Wallstein, MdB
Berlin, 22. Februar 2024