Nach jahrelangen Verhandlungen gibt es nun endlich eine Einigung: Kinder- und Jugendrechte werden im Grundgesetz verankert. Es geht um folgenden Wortlaut:
‚Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.‘
Dazu erklärt Maja Wallstein: „Dass die Rechte von Kindern nun auch im Grundgesetz verankert sind, ist so wichtig! Ich hätte mir gewünscht, dass die Formulierungen noch weitergehen und noch konkreter sind. Meines Erachtens geht es vielen Sozialdemokratinnen und Sozialdemoraten so, auch denen, die sich im Bundestag auf diesen Kompromiss einigen mussten.
Da geht noch mehr, Brandenburg zeigt es: Seit Jahren ist unser Bundesland Vorreiter in dem Bestreben, konkrete Kinder- und Jugendrechte gesetzlich zu normieren. Im Herbst 2020 hat der Landtag Brandenburg entschieden, das Amt einer Landesbeauftragten für Kinder- und Jugendschutz einzurichten. Es gibt umfassende Kinderschutzregelungen in Artikel 27 der Brandenburger Landesverfassung und Beteiligungsrechte in § 18 a der Kommunalverfassung.
Ich möchte mich im neu gewählten Bundestag für noch stärkere Verankerung von Kinder- und Jugendrechten, aber auch von ganz konkreten Beteiligungsmöglichkeiten einsetzen. Mein Heimatland Brandenburg zeigt ja, dass es geht!“